Leistungen nach der Geburt

Wochenbettbetreuung

Die Zeit einer Schwangerschaft gipfelt mit der Geburt des Kindes und geht fließend über in das Wochenbett. Es ist ein Abschnitt der Erholung von den Anstrengungen der Geburt und zugleich die Flitterwochen mit Ihrem Baby.

In dieser sensiblen Phase einer Familie besuche ich Sie in regelmäßigen Abständen zu Hause und unterstütze das Stillen, kontrolliere dabei die Rückbildungsvorgänge Ihres Körpers sowie die Wundheilung, die Entwicklung Ihres Kindes (u.a. Gewichtskontrollen) und gebe Raum Ihnen bei Fragen und Sorgen hilfreich zur Seite zu stehen.

Die Zeit des Wochenbetts reicht bis 8-12 Wochen nach der Geburt. Diese Leistung wird von den Krankenkassen getragen.

Meine Betreuungskapazitäten finden Sie unter folgendem Link auf meiner Anmeldeseite:


Rückbildungsgymnastik

In der Zeit des Wochenbetts und danach erfährt Ihr Körper eine große Veränderung. Diese Rückbildungsvorgänge sind natürlich und geschehen meist ohne großes Zutun.

Dennoch können Sie im Anschluss an das Wochenbett Ihren Körper und dabei ganz speziell Ihren Beckenboden sowie die Bauch- und Rückenmuskulatur unterstützen.

Hierfür führen wir verschiedene Übungen durch, um Ihre Mitte zu stärken, die Muskulatur zu stabilisieren, den Kreislauf anzuregen und somit das Körpergefühl zu verbessern.

 

Ein Rückbildungskurs findet regelmäßig, über 8 Wochen zu je 75 Minuten statt.

Diese Leistung wird von den Krankenkassen getragen und muss bis 9 Monate nach der Geburt abgeschlossen sein.

 


Stillberatung

Stillen ist die natürliche Säuglingsernährung.

Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt das ausschließliche Stillen für 6 Monate und danach mit angemessener Beikost weiterzustillen bis zum Alter von 2 Jahren oder darüber hinaus, so lange es Mutter und Kind(er) wünschen.

Von der Natur hat man als Mama und Baby alle Kompetenzen mitbekommen um zu Stillen.

Dennoch können sich im Stillstart und Verlauf der Stillbeziehung Probleme entwickeln, bei denen Sie Hilfe benötigen. Neben dem Stillen helfe ich Ihnen gerne auch bei allen Fragen rund um die künstliche Säuglingsnahrung. Dieser Anspruch auf Hebammenhilfe besteht bis zum Ende der Stillzeit und wird von den Krankenkassen getragen.

 

Solange Sie stillen bin ich für Sie da!

 

Sie haben eine Frage zum Stillen oder sogar ein Stillproblem?

Schreiben Sie mir für eine telefonische Stillberatung oder einen Hausbesuch mit Stillberatung!


Beikostberatung

Der Zeitpunkt für den Beikostbeginn ist sehr vielfältig und individuell.

Ist mein Kind bereit? Wie Beikost geben? Mit was sollte man beginnen? Häufig entstehen in diesem Zusammenhang einige Frage. Bei einen Beratungstermin können wir gerne gemeinsam den besten Weg für Ihr Kind zur Beikost finden. Die Kosten für die Beratung werden von den Krankenkassen übernommen, solange Sie stillen oder Ihr Kind noch nicht den 9. Lebensmonat vollendet hat.